Reparatur der Scheibe – immer, wenn möglich

Immer wenn möglich reparieren wir Ihre Scheibe. So garantieren wir Ihnen die kostengünstigste Instandsetzung Ihrer Frontscheibe.

Eine Reparatur ist grundsätzlich möglich, wenn:

  • der Steinschlag sich nicht im Fahrer-Fernsichtfeld befindet,
  • der Krater der Einschlagstelle einen Durchmesser von 5 mm nicht überschreitet,
  • eventuelle Risse nicht bis an den Scheibenrand gehen.

Austausch der Scheibe – nur wenn, nötig

Lediglich wenn eine Reparatur der Scheibe unmöglich ist, werden wir Ihre Frontscheibe austauschen.

Ein Austausch der Scheibe ist notwendig, wenn:

  • der Steinschlag sich im Fahrer-Fernsichtfeld befindet,
  • der Krater der Einschlagstelle im Durchmesser 5 mm überschreitet,
  • eventuelle Risse bis an den Scheibenrand gehen.

Wir bieten Ihnen als zusätzlichen Service auch den Autoglas-Austausch für Wohnmobile und Oldtimer.

Kalibrierung der Fahrerassistenzsysteme nach Scheibenaustausch:

  • Sofern Ihr Fahrzeug mit intelligenten Fahrerassistenzsystemen ausgestattet ist, wird das Kamerasystem fachgerecht aus- bzw. eingebaut. Anschließend stellen wir durch exakte Kalibrierung der Scheibenkamera eine einwandfreie und exakte Funktion Ihres Fahrerassistenzsystems sicher.
  • Fachgerechter Aus- und Einbau vorhandener Frontkamera-Systeme
  • Neukalibrierung der Fahrerassistenzsysteme mithilfe modernster Technik

Wir kümmern uns um Ihre Schadensabwicklung mit Ihrer Versicherung
– schnell und unkompliziert

Über die Kosten müssen Sie sich bei gängigen Schadensfällen weniger Gedanken machen als befürchtet. Denn zumeist ist der Schaden über Ihre Kaskoversicherung abgesichert!

Steinschlagreparatur –
bei Teilkasko fast immer ko­stenfrei

Wenn für Ihr Auto eine Kaskoversicherung besteht, ist ein Glasschaden mitversichert. Kann der Schaden in Ihrer Windschutzscheibe repariert werden, verzichten praktisch alle Versicherer auf die vereinbarte Selbstbeteiligung und die Reparatur ist in diesen Fällen sogar kostenfrei für Sie.

Scheibenaustausch –
bei Kasko meistens nur Ihr Selbstbehalt

Muss die Windschutzscheibe ausgetauscht werden, tragen Sie bei bestehender Kaskoversicherung lediglich die Kosten des vereinbarten Selbstbehalts. Diesen Betrag zahlen Sie direkt bei uns. Den Rest rechnen wir auf Ihren Wunsch direkt mit Ihrer Versicherung ab.

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